Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Aufträge auch dann, wenn anderslautende Bedingungen des Bestellers vorliegen. Letztere werden nur für uns bindend , wenn wir sie schriftlich anerkannt haben . Eine inhaltliche gleichlautende Auftragsbestätigung des Bestellers ist für uns unverbindlich: Wird ein Teil der nachstehenden Bedingungen rechtswirksam, so bleiben die übrigen Vereinbarungen im vollem Umfang in Kraft.

  1. Auftragserteilung

Aufträge an uns sind in schriftlicher Form abzugeben. Unsere Angebote sind für uns stets freibleibend und verlieren nach 3 Monaten ihre Gültigkeit. Für sämtliche Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen , auch an solche die durch unsere Vertreter abgeschlossen werden, gelten nur unsere schriftlichen Vertragsbedingungen, von denen Abweichungen, Ergänzungen oder Erweiterungen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung bedürfen, um Rechtswirksamkeit zu erlangen. Bauliche Nebenarbeiten sowie aus baulichen Gründen notwendige Nebenleistungen sind im Angebot nicht enthalten. Grundlage für die Ausführung von Leistungen sind die Allgemeinen Bedingungen nach VOL. Ausgenommen Sicherheitsleistungen § 18 VOL.

  1. Preise

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung. Für Lieferung und Verpackung berechnen wir 3 % vom Nettoauftragswert. Aufstellung und Montage erfolgt bauseits. Ersatzteilpreise werden zuzüglich Verpackung und Versandkosten im Rahmen der anfallenden Kosten berechnet.

  1. Zahlungsbedingung

Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum minus 2 % Skonto oder innerhalb 21 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Ausnahmen bilden Reparatur- und Montagerechnungen, diese sind sofort netto Kasse zur Zahlung fällig. Eine Rechnung ist dann bezahlt, wenn sie einem unserer Konten gutgeschrieben ist oder bar beglichen wird. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitere Rechte für die Zeit der Überschreitung Zinsen und Kosten in der für Geldkredite bei Privatbanken üblichen Höhe berechnet, ohne dass es einer förmlichen Mahnung bedarf. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers, und zwar auch solchen aus früheren Lieferungen, wird ausgeschlossen.

  1. Lieferung

Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben, auch dann beginnt eine Lieferfrist erst bei völliger Klarstellung genauer Ausführungseinzelheiten, frühestens jedoch mit einer endgültigen Auftragsbestätigung.

Eine von uns verbindlich zugesagte Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt oder bei einem sonstigen die Lieferung verzögernden Umstand, der außerhalb unserer Beeinflussungssphäre gelegen ist. Im Falle der Überschreitung verbindlich zugesagter Lieferfristen stehen dem Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Der Lieferer behält sich das Recht vor, den Auftrag in Teillieferungen abzuwickeln und abzurechnen. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Waren, die ohne unsere Einwilligung zurückgeschickt werden, können nicht gutgeschrieben werden. Kaufdatum, Rechnungsnummer und der Grund für die Rücksendung müssen auf dem Rücklieferungsantrag angegeben werden. Gurte werden nur gutgeschrieben, wenn sie ungeöffnet in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Sonderanlieferungen sind von der Rücknahme bzw. Umtausch ausgeschlossen. Bei der Warenrücksendung zur Gutschrift werden 10 % Bearbeitungsgebühr in Abzug gebracht. Alle Rücksendungen sind für uns kostenfrei abzufertigen.

  1. Anlieferung

Bei Anlieferung muss die Bauarbeit so weit fortgeschritten sein, dass ein sachgerechter Transport zu den Verwendungsstellen ungehindert durchgeführt werden kann. Bauseitig zu erbringende Vorarbeiten müssen abgeschlossen sein. Werden Anlieferung und Einbringung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht, erschwert oder verzögert, so haftet der Besteller für alle Nachteile und Kosten, die uns dadurch entstehen. Unsere Preise gelten für eine einmalige Anfahrt zwecks Lieferung und Einbringen. Sollten trotz einer Terminvereinbarung noch etwaige Hindernisse am Anlieferungsort vorhanden sein, die Anlieferung und Einbringen behindern oder unmöglich machen, so wird die entsprechend längere Arbeitszeit und deren Kosten in Rechnung gestellt; entsprechendes gilt für eine eventuelle Montage durch uns sowie für zusätzliche Anfahrten aufgrund der o.g. Gründe. Eine eventuelle Montage der Geräte durch uns erfolgt nur oberhalb Oberkante Boden oder Fliesen.
(Keine Befestigung von Bügelstützen, Duschklappsitze, Haltegriffen [Rehabilitationsprogramm]).

  1. Gewährleistung

Alle uns nachgewiesenen Schäden und Mängel an dem Liefergegenstand, die auf Materialschaden oder fehlerhafte Herstellung zurückzuführen sind, werden von uns beseitigt. Wahlweise sind wir berechtigt, gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes Ersatz zu liefern. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche und unmittelbare und mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder für Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, sie erlischt wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten, oder an der Anlage ohne unser Einverständnis Änderungen vorgenommen werden; ferner für fehlerhafte oder nachlässige Behandlung ( Verschmutzung ), übermäßige Beanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel. Weiterhin haften wir nicht, wenn der Besteller eigenmächtig Reparaturen vornimmt oder durch Dritte vernehmen lässt bzw. wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Bestellers erschwert wird. Die Erhebung einer Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung gem. Ziffer 4 dieser Bedingungen. Zur Beseitigung etwaiger Mängel sind wir solange nicht verpflichtet, als die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers nicht erfüllt oder Zahlungen zurückgehalten werden. Die Gewährleistungspflicht besteht nur gegenüber dem ursprünglichen Besteller. Sie verjährt innerhalb eines Jahres nach Gefahrenübergang. Zusicherungen, dass der Liefergegenstand für die vom Besteller in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die technische Beratung erfolgt nach bestem Können und Wissen aufgrund unserer Erfahrung. Eine Haftung von uns kann hieraus aus keinerlei Rechtsgrund ( Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ) hergeleitet werden.

  1. Eigentumsvorbehalte

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Materialien und Anlagen bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie sonstiger Nebenkosten ( Verpackung, Fracht ) vor. Die Gefahr des Unterganges oder Beschädigung   trägt auch während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalt der Besteller. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Gegenständen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist unzulässig. Zugriff Dritter wie z. B. Pfändung hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen und den Pfändungen auf Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen. Im Fall der Warenveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der Besteller mit der Auftragserteilung an uns seine Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe unserer jeweils noch bestehenden Forderung ab.

 

Stand: 01/2015